Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2008

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die durch die bitRACE IT Dienstleistungs und Handels GmbH(in weiterer Folge “Auftragnehmer” genannt) durchgeführt werden.
    2. Alle Aufträge bedürfen der Schriftform und werden gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen angenommen. Vom Auftraggeber geltend gemachte Geschäftsbedingungen sowie Angaben, Gewährleistungen, Garantien oder andere nicht im Anbot oder Auftragsbestätigung des Auftragnehmers enthaltene oder in schriftlicher Form vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigte Aussagen sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.
    3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
  2. LEISTUNGSERBRINGUNG
    1. Der Auftragnehmer ist an ein Angebot für einen Monat ab Angebotsdatum gebunden, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.
    2. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeiten des Auftragnehmers (Wochentags von 08:00 bis 18:00 Uhr). Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeiten, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich Dritter für die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu bedienen.
    4. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen des Auftragnehmers (z.B. durch einen nicht zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Auftraggebers) ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.
  3. LIEFERUNG UND LEISTUNG
    1. Die Lieferung und Leistung erfolgt durch den Auftragnehmer oder eine von ihm beauftragte Firma oder Person.
    2. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Für Verzögerungen, welche nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, übernimmt dieser keine Haftung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass im Falle der Unmöglichkeit der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist durch Transport- oder Lieferschwierigkeiten, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu verantwortende Zwischenfälle, eine Nachfrist von 60 Tagen vom Auftraggeber zu setzen ist.
    3. Kann der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder seiner Vertreter, von denen die Leistung des Auftragnehmers abhängt, nur verspätet oder nicht erfüllen, werden vorbehaltlich der dem Auftragnehmer darüber hinaus zustehenden Rechte Lieferfrist, Fristen zur Leistungserbringung sowie Vertragspreis entsprechend angepasst. Insbesondere hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
    4. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.
    5. Die Liefer- und Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
    6. Sofern die Leistung des Auftragnehmers von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängig ist, wird der Auftraggeber ausreichend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen und sämtliche technische oder sonstige Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Leistungserbringung notwendig sind, zur Verfügung stellen. Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers verursachten Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  4. HÖHERE GEWALT
    1. Bei Ereignissen, die eine Vertragserfüllung verzögern oder verhindern und auf die die betroffene Partei keinen zumutbaren Einfluss hat, wird der Vertrag ohne Haftung und für die Dauer der Behinderung suspendiert, insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt, Krieg, Aufstand, Brand, Explosion, Unfall, Überschwemmung, Sabotage etc. sowie bei Einhaltung von gesetzlichen, richterlichen oder behördlichen Anordnungen oder bei Schwierigkeiten mit der Arbeitsbereitschaft, wie Streik oder Aussperrung.
  5. ZAHLUNG
    1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die im Angebot angeführten Preise. Falls nicht anders angegeben bzw. vereinbart, wird ein Stundensatz von € 130,- exklusive USt. festgesetzt. Die Verrechnung erfolgt pro angefangener Viertelstunde. Die gesetzliche Umsatzsteuer gelangt stets zusätzlich zu diesen Beträgen zur Verrechnung.
    2. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
    3. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind umgehend nach Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
    4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. [Der Auftragnehmer hat freie Wahl, ob er eine Schadenpauschale in Höhe von 50 % des ausstehenden Teils der vereinbarten Gesamtvergütung, oder Ersatz des nachgewiesenen Nichterfüllungsschadens samt Gewinnentgang verlangt.] Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
    5. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere auch die Kosten eines konzessionierten Inkassabüros gem. Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993 i.d.g.F., begrenzt gem. BGBL 141/1996, sowie 12% Verzugszinsen zu ersetzen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
    6. Für alle Kaufsachen, wie z.B. Ersatzteile, etc., gilt uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung als vereinbart.
    7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
    8. Einwände gegen eine vom Auftragnehmer gelegte Rechnung sind vom Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, schriftlich beim Auftragnehmer zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.
    9. Fixe Gebühren (Grundgebühren) sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, für drei Monate im Voraus zur Zahlung fällig. Domaingebühren sind jedenfalls aber jährlich fällig.
    10. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen mit Gegenforderungen jeglicher Art, insbesondere Schadensersatz- oder Mängelansprüchen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.
  6. ABTRETUNG VON ANSPRÜCHEN
    1. Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Auftraggebers aus Rechtsverhältnissen mit dem Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen und diesem gegenüber unwirksam.
  7. VERTRAGSDAUER BEI INTERNETDIENSTEN & DOMAINS
    1. Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Auftraggebers. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Auftragnehmer sowie der Auftraggeber sind berechtigt, Verträge über den Bezug von Internetdienstleistungen durch schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen.
    2. Die Verrechnung der Entgelte beginnt ab der Einschaltung/Einrichtung der bestellten Dienstleistungen an den Auftraggeber. Bei unter monatigem Beginn erfolgt die Berechnung und Verrechnung aliquot, wobei der Tag der Anschaltung mitberechnet wird.
    3. Die verschiedenen Vergabebestimmungen und Regelungen der Vergabestellen für Domains wurden dem Auftraggeber ausgehändigt und werden ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem Auftragnehmer aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss. Es entsteht immer ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle.
  8. RÜCKTRITTSRECHT
    1. Annullierungen von Aufträgen müssen vom Auftragnehmer nicht akzeptiert werden. Bei Annahme von Annullierungen behält sich der Auftragnehmer die Berechnung aller ihm entstandenen Kosten vor, vor allem auch die Berechnung einer Stornogebühr.
    2. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.
  9. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
    1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
    2. Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers im Verzugsfall bleiben unberührt.
    3. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Mängel sind vom Auftraggeber binnen dreier Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen, anderenfalls alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.
    4. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangener Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
    5. Bei Firewalls, welche vom Auftragnehmer aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht der Auftragnehmer mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung des Auftragnehmers für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, betriebene oder überprüfte Firwewalls umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies vom Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
    6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netzwerke.
    7. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung hinsichtlich Datenbeschädigung oder Datenverlust bei EDV-Arbeiten. Der Auftraggeber ist für die Datensicherung selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist ebenfalls für die Sicherung seiner Webseiten und Emails verantwortlich.
    8. Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen mit höchst möglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer kann allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass die (Internet-) Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
  10. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
  11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
    2. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Wien als vereinbart.
    3. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Verpflichtungen und Berechtigungen aus diesem Vertrag bei voller Aufrechterhaltung der Dienstleistungen und Vertragsbedingungen ohne weitere Zustimmung auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
    5. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
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